Transferdienstleistungen von EMT durch Kryptoverwahrer
Kryptoverwahrer bieten neben der Verwahrung regelmäßig auch Transferdienstleistungen an, insbesondere um Auszahlungen an ihre Kunden zu ermöglichen. Diese Funktion ist ein essenzieller Bestandteil ihres Geschäftsmodells. Von zentraler Bedeutung ist zudem die Möglichkeit, Stablecoins wie E-Geld-Token (EMT) im Kundenauftrag zu verwahren. Nach aktueller Auslegung der BaFin (Merkblatt vom 03.01.2025) ergeben sich dabei jedoch regulatorische Unsicherheiten.